Berufshaftpflicht virtuelle Assistenz: Wenn Versicherer das Berufsbild nicht kennen

In Folge 1 habe ich erzählt, wie meine eigene Suche nach einer Berufshaftpflicht für virtuelle Assistenz zur Gründungsidee wurde. Dabei habe ich festgestellt: Es gibt schlicht niemanden, der sich wirklich auf dieses Berufsbild spezialisiert hat. Also habe ich selbst ein Konzept entwickelt und bin damit auf die Versicherer zugegangen.
Was ich dabei erlebt habe, hätte ich selbst nach 16 Jahren Branchenerfahrung nicht erwartet.

Erst das Konzept. Dann die Stille.
Im März habe ich mein Deckungskonzept fertiggestellt und an ausgewählte Versicherer verschickt. Was dann folgte, war erst einmal: sehr lange nichts. Keine schnellen Rückmeldungen, keine klaren Antworten. Bis die ersten Reaktionen kamen, vergingen Wochen.
Das allein war eine Erkenntnis. Dabei ist das keine exotische Industriebranche oder Sonderanlage. Das ist eine Berufsgruppe, die in Deutschland wächst und die täglich echte wirtschaftliche Dienstleistungen erbringt. Trotzdem: Stille.
Berufshaftpflicht virtuelle Assistenz: Wenn Versicherer nicht wissen, was eine VA ist
Als die ersten Gespräche dann zustande kamen, wurde schnell klar, warum es so lange gedauert hatte. Die meisten Ansprechpartner bei den Gesellschaften hatten keine klare Vorstellung davon, was eine virtuelle Assistenz macht.
Was mir dabei besonders aufgefallen ist: Es gibt auch Menschen, die genau diese Tätigkeiten ausüben, ohne zu wissen, dass sie damit als virtuelle Assistenz gelten. Community-Management, Projektkoordination, Prozessaufbau, digitale Organisation. Alles klassische VA-Tätigkeiten. Aber der Begriff ist in vielen Köpfen noch nicht angekommen.
Das Interesse der Versicherer war da. Aber solche Anfragen müssen intern geprüft werden. Das Underwriting muss ran, die Fachabteilung muss sich das anschauen. Und das braucht Zeit, die in der Praxis oft nicht da ist.
Parallel kommen die ersten Anfragen.
Genau in dieser Phase, in der ich noch dabei war, den Markt zu sondieren, kamen die ersten echten Kundenanfragen. Virtuelle Assistenzen, die über meine Seite auf mich aufmerksam geworden waren und Versicherungsschutz brauchten.
Als Maklerin bedeutet das: Ausschreibung. Ich habe ausgewählte Versicherer angeschrieben, das Risiko beschrieben, auf Angebote gewartet. Ein Prozess, der für jede einzelne Anfrage mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Dabei habe ich Dinge erlebt, die mich als Expertin zum Nachdenken gebracht haben. Große Versicherer haben das Risiko schlicht abgelehnt. Nicht weil die Tätigkeit unversicherbar wäre, sondern weil sie das Berufsbild nicht einschätzen konnten oder wollten. Andere haben mir ein PDF-Formular geschickt mit dem Hinweis, ich solle den Versicherungsschutz darin selbst zusammenstellen.
Das klingt erstmal praktisch. Ist es aber nicht. Denn in diesem Formular sind Kategorien hinterlegt, die für klassische Berufsbilder gemacht wurden. Und ich als Maklerin weiß nicht mit Sicherheit, in welche Kategorie welche Tätigkeit einer virtuellen Assistenz bei diesem Versicherer fällt. Wenn ich das nicht weiß, wie soll das dann jemand ohne Fachkenntnis herausfinden?
Tage vergehen. Der Kunde kauft online.
Irgendwann, nach etwa zwei bis drei Wochen, lagen erste Angebote vor. Ich habe mich bei der anfragenden VA gemeldet und ihr die Ergebnisse meiner Ausschreibung mitgeteilt.
Ihre Antwort: Sie hatte am Tag zuvor online Versicherungsschutz beantragt.
Das war ein Moment, der sich eingebrannt hat. Nicht als Vorwurf an die Kundin. Sondern als klares Signal: Dieses Anfrageprozedere funktioniert so nicht.
Weder für die Kundinnen noch für mich als Maklerin. Denn auch eine Versicherungsmaklerin ist ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn ich bei jeder Anfrage mit einem verhältnismäßig kleinen Jahresbeitrag einen vollständigen Ausschreibungsprozess durchführen muss, ist das wirtschaftlich nicht tragfähig. Und für die Versicherer ist es das ebenfalls nicht. Die Fachabteilungen sind ausgelastet, die Kapazitäten sind begrenzt.
Stand heute: Mitte Juli. Vier Monate nach dem Start.
Ich bekomme immer noch regelmäßig zu hören: Das decken wir nicht ab. Oder: Dafür ist noch nicht genug Umsatz da.
Das zweite finde ich besonders aufschlussreich. Wie soll ein Beruf genug Marktvolumen aufbauen, wenn die Versicherungsbranche ihn erst dann ernst nimmt, wenn das Volumen schon da ist? Es ist ein Henne-Ei-Problem. Und es zeigt, wie schwerfällig das System auf neue Berufsbilder reagiert.
Ich bleibe dran. Weil ich weiß, dass dieses Konzept gebraucht wird.
Nicht nur für die Berufshaftpflicht virtuelle Assistenz, obwohl das der Kern ist. Sondern auch für den Rechtsschutz, den kaum ein Versicherer ohne weiteres für digitale Berufsbilder anbieten möchte. Für Cyber-Absicherung. Für alle Bausteine, die zusammen erst einen wirklich tragfähigen Schutz ergeben.
Mein Ziel ist klar: Ein Versicherungskonzept für virtuelle Assistenzen und digitale Berufe, das wirklich verständlich ist. Das schnell funktioniert. Und das nicht voraussetzt, dass eine Gründerin selbst zur Versicherungsexpertin wird, um sich angemessen abzusichern.
In Folge 3 erkläre ich, welche Versicherungen für virtuelle Assistenzen wirklich relevant sind und warum der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht über den Ernstfall entscheidet.
Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht virtuelle Assistenz
Was deckt eine Berufshaftpflicht für virtuelle Assistenz ab?
Sie greift bei Schäden, die aus Fehlern bei typischen VA-Tätigkeiten entstehen, etwa bei Community-Management, Projektkoordination oder digitaler Organisation. Welche Tätigkeit wie genau abgedeckt ist, hängt vom jeweiligen Versicherer und Konzept ab.
Warum ist es so schwer, als virtuelle Assistenz eine Berufshaftpflicht zu bekommen?
Weil viele Versicherer das Berufsbild noch nicht kennen. Anfragen müssen dadurch erst intern durch das Underwriting geprüft werden, was mehrere Wochen dauern kann.
Deckt eine normale Berufshaftpflicht automatisch alle VA-Tätigkeiten ab?
Nicht automatisch. Viele Standardformulare sind für klassische Berufsbilder gemacht und bilden VA-Tätigkeiten nicht sauber ab. Deshalb braucht es eine genaue Prüfung, welche Kategorie beim jeweiligen Versicherer wirklich passt.
Wie lange dauert es, ein Angebot für Berufshaftpflicht virtuelle Assistenz zu bekommen?
Nach eigener Erfahrung liegen erste Angebote nach zwei bis drei Wochen vor. Grundsätzliche Klärungen mit einzelnen Versicherern können deutlich länger dauern.
Lohnt sich eine Maklerin statt ein Online-Abschluss für virtuelle Assistenzen?
Online-Tarife sind schnell abgeschlossen, prüfen die tatsächlichen VA-Risiken aber oft nicht im Detail. Eine Maklerin kann die passende Kategorie beim jeweiligen Versicherer individuell klären, bevor ein Schaden zeigt, ob der Schutz wirklich passt.
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