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Freier Versicherungsvertreter: Gibt es das wirklich? Und was Sie stattdessen suchen sollten

Autorenbild: Vivendum Assekuranz
Vivendum Assekuranz
3. Okt.
3 Min. Lesezeit
Freier Versicherungsvertreter vs. Versicherungsmakler: Was der
Unterschied bedeutet und warum Vivendum Assekuranz als Makler auf Ihrer Seite steht

Sie suchen einen unabhängigen Versicherungsberater. Jemanden, der nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden ist, der den Markt wirklich kennt und der auf Ihrer Seite steht. Also suchen Sie nach einem freien Versicherungsvertreter.


Das Problem: Den gibt es so nicht.


Was Sie suchen, ist ein Versicherungsmakler. Und der Unterschied ist größer als er klingt.




Was ein freier Versicherungsvertreter wäre, und warum es ihn nicht gibt


Ein Versicherungsvertreter ist per Definition jemand, der für eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften tätig ist und deren Produkte vermittelt. Er ist ein Handelsvertreter des Versicherers, kein unabhängiger Berater.


Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen dem Ausschließlichkeitsvertreter, der nur für eine Gesellschaft tätig ist, und dem Mehrfachagenten oder Mehrfachvertreter, der für mehrere Gesellschaften gleichzeitig arbeitet. Aber in beiden Fällen gilt: Der Vertreter arbeitet im Auftrag des Versicherers, nicht im Auftrag des Kunden.


Ein freier Versicherungsvertreter im Sinne von vollständig unabhängig ist rechtlich und wirtschaftlich nicht möglich. Wer wirklich unabhängig ist, ist kein Vertreter mehr, sondern ein Makler.



Freier Versicherungsvertreter vs. Versicherungsmakler: Der entscheidende Unterschied


Der Versicherungsmakler ist das, was viele Menschen suchen, wenn sie nach einem freien Versicherungsvertreter fragen. Aber die Unterschiede sind fundamental.


Rechtliche Stellung

Der Versicherungsvertreter ist rechtlich der verlängerte Arm des Versicherers. Er handelt in dessen Interesse. Der Versicherungsmakler ist rechtlich der Vertreter des Kunden. Er handelt in dessen Interesse. Das klingt nach einem Formalismus, hat aber im Schadenfall und bei der Beratungsqualität erhebliche Konsequenzen.


Produktauswahl

Ein Versicherungsvertreter, auch ein Mehrfachagent, kann nur Produkte aus dem Portfolio seiner Partnergesellschaften anbieten. Ein Makler kann den gesamten Markt ausschreiben und das Produkt empfehlen, das am besten zur Situation des Kunden passt, unabhängig vom Anbieter.


Haftung

Ein Versicherungsmakler haftet für seine Beratung. Wenn ein Rat falsch war und dem Kunden daraus ein Schaden entsteht, ist der Makler verantwortlich. Das ist nicht bei jedem Vermittler so. Diese Haftung ist auch der Grund, warum ein Makler in aller Regel eine eigene Berufshaftpflicht hat.



Wer wirklich auf der Seite des Kunden steht, kann kein Vertreter sein. Denn der Vertreter steht per Gesetz auf der Seite des Versicherers.



Was den Unterschied im Alltag ausmacht


Unterschied Versicherungsmakler Versicherungsvertreter: So zeigt er sich im Alltag

In der Theorie klingt der Unterschied eindeutig. In der Praxis fragen sich viele: Merkt man das überhaupt?


Ja. Zum Beispiel hier:


Bei der Erstberatung: Ein Vertreter stellt Ihnen die Produkte seiner Gesellschaft vor. Ein Makler stellt zunächst Fragen: Was haben Sie bereits? Was brauchen Sie wirklich? Was passt zu Ihrer Situation?


Bei der Ausschreibung: Ein Vertreter macht Ihnen ein Angebot aus seinem Portfolio. Ein Makler schreibt den Markt aus und vergleicht Bedingungswerke, nicht nur Preise.


Im Schadenfall: Ein Vertreter informiert den Versicherer. Ein Makler begleitet Sie aktiv, prüft ob der Schaden korrekt reguliert wird und setzt sich wenn nötig für Sie ein.


Bei Verlängerungen: Ein Vertreter verlängert den Vertrag. Ein Makler prüft ob die Konditionen noch marktgerecht sind und ob der Schutz noch zu Ihrer aktuellen Situation passt.



Was das für Ihre Suche bedeutet


Wenn Sie einen freien Versicherungsvertreter suchen, meinen Sie wahrscheinlich einen Versicherungsmakler. Jemanden, der unabhängig ist, den Markt kennt und wirklich für Sie arbeitet.


Den gibt es. Aber er nennt sich nicht Vertreter.


Bei Vivendum Assekuranz arbeiten wir als freie Versicherungsmakler. Das bedeutet: keine Bindung an eine Gesellschaft, Marktzugang zu einem breiten Versichererspektrum, persönliche Betreuung und eine Haftung, die sicherstellt, dass unsere Empfehlungen fundiert sind.



Häufige Fragen: Freier Versicherungsvertreter


Was ist der Unterschied zwischen einem freien Versicherungsvertreter und einem Makler?

Einen freien Versicherungsvertreter im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Ein Vertreter ist immer an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften gebunden und handelt in deren

Auftrag. Ein Versicherungsmakler ist unabhängig, handelt im Auftrag des Kunden und kann den gesamten Markt ausschreiben. Wer wirklich unabhängige Beratung sucht, sucht einen Makler.


Kostet ein Versicherungsmakler mehr als ein Vertreter?

In der Regel nein. Sowohl Vertreter als auch Makler werden über Courtagen vergütet, die in den Versicherungsbeiträgen enthalten sind. Für den Kunden entstehen bei einem Makler in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Weil ein Makler den Markt ausschreiben und vergleichen kann, findet er oft günstigere oder bessere Lösungen als ein gebundener Vertreter.


Wie erkenne ich, ob mein Berater ein Vertreter oder ein Makler ist?

Das lässt sich einfach prüfen: Ein Makler hat eine Maklerzulassung nach Paragraph 34d GewO mit der Bezeichnung "Versicherungsmakler". Ein Vertreter hat eine Vertreterzulassung. Diese Information muss in den Erstinformationen, die jeder Vermittler aushändigen muss, klar ausgewiesen sein. Im Zweifel einfach fragen: Für wen arbeiten Sie?

 
 
 

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