Betriebsunterbrechungsversicherung: Was passiert, wenn Ihr Unternehmen stillsteht


Ein Leitungsrohr bricht. Ein Brand zerstört die Produktion. Eine Cyberattacke legt die IT-Infrastruktur lahm. In solchen Momenten ist die erste Frage nicht: Wann können wir wieder öffnen? Die erste Frage ist: Wer zahlt die Kosten, während wir nicht öffnen können?
Miete, Gehälter, Versicherungsbeiträge, Leasingraten. Die Fixkosten laufen weiter, auch wenn der Umsatz auf null fällt. Genau für diesen Fall gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Was ist eine Betriebsunterbrechnungsversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz BU-Versicherung oder auch Ertragsausfallversicherung, ist eine Absicherung gegen den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn ein Betrieb vorübergehend nicht arbeiten kann. Sie gleicht aus, was durch die Unterbrechung an Ertrag fehlt, und deckt die weiterhin anfallenden Fixkosten.
Wichtig: Die BU-Versicherung ist in der Regel an eine Sachversicherung gekoppelt, also an eine Gebäude-, Inventar- oder Maschinenversicherung. Sie greift, wenn der Stillstand durch einen versicherten Sachschaden ausgelöst wird.
Betriebsunterbrechungsversicherung: Was sie konkret leistet
Laufende Fixkosten
Während ein Betrieb stillsteht, laufen Miete, Gehälter, Energiekosten und andere Fixkosten unverändert weiter. Die BU-Versicherung übernimmt diese Kosten für die Dauer der Unterbrechung bis zur vereinbarten Haftzeit.
Entgangener Gewinn
Zusätzlich zu den Fixkosten ersetzt die Versicherung den Gewinn, der während der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnte. Grundlage ist in der Regel der Betriebsertrag aus der Vorperiode.
Mehrkosten für den Weiterbetrieb
Wenn ein Betrieb durch Ausweichmaßnahmen, zum Beispiel vorübergehende Anmietung anderer Räume oder externe Dienstleister,
zumindest teilweise weitergeführt wird, können auch diese Mehrkosten gedeckt sein.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Leitungswasserschaden in einem Restaurant. Ein drei Millimeter kleines Loch in einer Fußbodenleitung in der Küche. Klingt nach einer Kleinigkeit. Das Ergebnis: sieben Monate Schließung, komplette Kernsanierung, ein Schaden von knapp einer halben Million Euro.
Die Miete lief in dieser Zeit weiter. Das Personal musste bezahlt werden. Die Betriebskosten liefen an. All das, während kein einziger Gast bedient werden konnte.
Wer in diesem Moment keine Betriebsunterbrechungsversicherung hat, trägt nicht nur den Sachschaden. Er trägt auch den Einnahmeausfall der gesamten Schließungszeit.
Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, dessen Betrieb von einem festen Standort, einer bestimmten Infrastruktur oder spezifischem Equipment abhängt. Besonders relevant ist die BU-Versicherung für:
Betriebsunterbrechung Versicherung KMU: Diese Branchen trifft es am härtesten
Gastronomie und Hotellerie: Hohe Fixkosten, starke Abhängigkeit vom laufenden Betrieb, empfindliche Infrastruktur.
Produktion und Handwerk: Maschinenausfälle oder Gebäudeschäden können den gesamten Betrieb stoppen.
Handel und Einzelhandel: Auch ein temporärer Standortausfall hat direkte Umsatzkonsequenzen.
Freie Berufe und Dienstleister: Wer auf Büroräume oder IT- Infrastruktur angewiesen ist, ist bei einem Totalausfall genauso betroffen.
Worauf Sie bei der Betriebsunterbrechungsversicherung achten sollten
Haftzeit
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den die Versicherung leistet. Standard sind zwölf Monate. Je nach Branche und Betrieb kann eine längere Haftzeit sinnvoll sein, zum Beispiel wenn ein Wiederaufbau erfahrungsgemäß länger dauert.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte dem Jahresbetriebsertrag entsprechen, also dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Eine zu niedrig angesetzte Summe führt zur Unterversicherung und damit zu anteiliger Kürzung der Leistung im Schadenfall.
Koppelung an die Sachversicherung
Die BU-Versicherung greift nur, wenn der auslösende Schaden durch die gekoppelte Sachversicherung gedeckt ist. Wer seine Sachversicherung nicht regelmäßig prüft und aktualisiert, riskiert, dass auch die BU- Versicherung im Ernstfall nicht vollständig leistet.
Häufige Fragen: Betriebsunterbrechungsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsunterbrechungs- und Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den eigenen Ertragsausfall ab, wenn der Betrieb durch einen Sachschaden stillsteht. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die dem eigenen Betrieb durch Dritte entstehen, oder Ansprüche Dritter gegen den eigenen Betrieb. Beide sind eigenständige Bausteine und ergänzen sich.
Greift die Betriebsunterbrechungsversicherung auch bei Cyberangriffen?
Eine klassische BU-Versicherung ist in der Regel an eine Sachversicherung gekoppelt und greift bei IT-bedingten Ausfällen ohne Sachschaden oft nicht. Für Cyberrisiken gibt es spezielle Cyber-BU-Klauseln oder eigenständige Cyberversicherungen, die auch den Ertragsausfall nach einem Hackerangriff oder Systemausfall abdecken können.
Wie wird die Versicherungssumme bei der Betriebsunterbrechungsversicherung berechnet?
Grundlage ist der Betriebsertrag, also der Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Ein einfacher Ausgangspunkt ist die Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Geschäftsjahres. Wir helfen Ihnen, die richtige Versicherungssumme auf Basis Ihrer aktuellen Zahlen zu ermitteln.
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